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Figure 1. 5th page of Ordnung

Conservative Transliteration

These three words from Article 14 were struck out and replacement wording written above them. "wurden zwei Drittheil" was replaced with "wird die Majorität der".

The replacement text appears in the transliterations below.

a. Sie haben für den Unterhalt des Pastors Sorge zu tragen
   die Coleckten zu erheben, das Nothige zum Gottesdienst und
   Abendmahl herbeizuschaffen, und auf Ordnung bei demselben
   zu sehen.

   12. Ar.
   Von den Pflichten der Trosties.

   Sie haben auf das Kirchengut zu sehen daselbe, sowie
   die Gebäude in gehörigen Stand zu erhalten, die in ihr Fach
   einschlagende Rechnung zu führen, und allenfalls, so es nothig
   die Gemeinde bei der weltlichen Obrigkeit zu vertreten.

   13. Ar.
   Die Pflichten der einzeln Gemeindeglieder

a. Alle Erweißungen des Predigamtes auch die persönliche Er-
   mahnung willig an und Aufzunehmen.
b. Kein heimliches Partheiwesen gegen den Pastor anzuregen, förden
   oder dulden, sondern in eigner Person oder durch den Mund der
   Vorsteher mit ihm zu handeln, wo er wirklich oder vermeintlich
   gefehlt hat, und dem Einen oder den Andere Anstoß gegeben.
c. Die Predigt sowie die Christenlehre fleißig zu besuchen, auch die
   Kinder fleißig zur derselben sowie zur Schule angehalten.
d. Die Gemeindeversamlungen nicht ohne dringende Noth zu versäumen
   und auf derselben alles fleischlichen Eifers sich zu entschlagen.
e. bei der Wahl der Gemeindebeamten nach Pflicht und Gewissen zu stimmen.
f. Überhaupt einen christlichen Lebenswandel zu führen und sich das gewohn
   heitsmäßigen Besuch der Trinkhäuser und Tanzböden u. s. w. zu enthalten.
g. Die gewöhnlichen unter Artikel 4 benanten Ausgaben bestreiten
   helfen, besonders sich auch in andere Werken der Liebe und zur Erhaltung
   des Reiches Gottes nach außen hie thätig erweißen.

   14 Ar.
   Versammlung und Beschlüße der Gemeinde

   Zu einer Gemeindeversammlung ist nöthig, daß wenigstens der
   4te Theil der stimmberechtigten Gemeindeglieder versammelt sei, und
   zu einem für die Gemeinde gültigen Beschluß wird die Majorität der
   Stimmen der Anwesenden erfordert. Ausgenommen bei Erwählung eines [continues
   on next page]

Contemporary German Version

a. Sie haben für den Unterhalt des Pastors Sorge zu tragen, die Kollekten zu
   erheben, das Nötige zum Gottesdienst und Abendmahl herbeizuschaffen und auf
   Ordnung bei demselben zu achten.

   12. Ar.
   Von den Pflichten der Trosties.

   Sie haben auf das Kirchengut zu sehen, dasselbe sowie die Gebäude in gehörigen
   Stand zu erhalten, die in ihr Fach einschlagende Rechnung zu führen, und
   allenfalls, so es nötig, die Gemeinde bei der weltlichen Obrigkeit zu vertreten

   13. Ar.
   Die Pflichten der einzeln Gemeindeglieder

a. Alle Weisungen des Predigtamts sowie persönliche Ermahnungen sollen willig
   angenommen und aufgenommen werden.

b. Es soll keine heimliche Parteilichkeit gegen den Pastor angestiftet, gefördert
   oder geduldet werden, sondern man soll persönlich oder durch die Vorsteher mit
   ihm sprechen, wenn er tatsächlich oder vermeintlich gefehlt hat und jemandem
   Anstoß gegeben wurde.
c. Die Predigt sowie die Christenlehre fleißig zu besuchen, auch die
   Kinder fleißig zur selben sowie zur Schule angehalten.
d. Die Gemeindeversamlungen nicht ohne dringende Not zu versäumen
   und auf denselben alles fleischlichen Eifers sich zu entschlagen.
e. bei der Wahl der Gemeindebeamten nach Pflicht und Gewissen zu stimmen.
f. Überhaupt einen christlichen Lebenswandel zu führen und sich des gewohn-
   heitsmäßigen Besuchs der Trinkhäuser und Tanzböden u. s. w. zu enthalten.
g. Die gewöhnlichen, unter Artikel 4 benannten Ausgaben mit zu bestreiten
   helfen, sich besonders auch in anderen Werken der Liebe und zur Erhaltung des
   Reiches Gottes nach außen hin tätig erweisen.

   14 Ar.
   Versammlung und Beschlüsse der Gemeinde

   Für eine Gemeindeversammlung ist es erforderlich, dass mindestens ein Viertel
   der stimmberechtigten Gemeindeglieder anwesend ist, und für einen gültigen
   Beschluss der Gemeinde ist die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erforderlich.
   Ausgenommen bei Erwählung eines [continues on next page]...

English Translation

Continuation of 11th Article:

  1. They have to take care of the pastor’s upkeep, take up the collections, provide what is necessary for the church service and communion and ensure that it is conducted in an orderly manner.

12th Article: On the Duties of the Trosties

They have to look after the church property, keep it and the buildings in proper condition, keep the accounts that fall within their remit and, if necessary, represent the congregation before the secular authorities.

13th Article: The Duties of Individual Parishioners

  1. All instructions from the ministry, as well as personal admonitions, should be willingly accepted and received.

  2. No secret partisanship against the pastor should be instigated, encouraged, or tolerated. Instead, one should speak to him personally or through the Directors if he has actually or supposedly committed a wrong and caused offense to someone.

  3. To diligently attend the sermon and Christian instruction, and to diligently encourage the children to attend the same as well as school.

  4. Not to miss congregational meetings unless absolutely necessary and to renounce all carnal zeal at them.

  5. To vote according to duty and conscience in the election of congregational officials.

  6. To generally lead a Christian life and to refrain from the habitual visitation of drinking establishments and dance hall, etc.

  7. To help defray the ordinary expenses mentioned in Article 4, and to be particularly active in other works of love and for the preservation of the Kingdom of God.

14th Article:

Meetings and Resolutions of the Congregation

A congregational meeting requires that at least one quarter of the voting members be present, and a decision is valid only if it receives a majority of the votes of those present. Ausgenommen bei Erwählung [uncertain]…​