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Figure 1. Articles 8 thru 11 (Click to Enlarge)

Conservatively Transliterated Version

Trosties is likely a dialectal, regional, or phonetic variant of:

  • "Tröster" (comforter, consoler), or

  • Possibly “Trostbruder”, or a role related to pastoral care or spiritual comfort.

Given the context in a Lutheran church constitution, “Trosties” likely refers to laypersons assigned a pastoral, comforting, or caregiving role.

Points e.) and f.) belong to Article 8, which begins on the prior page.

e. Er soll von einem rechtgläubigen Prediger ordinirt oder
   eingeführt und auf die in Ar. 3 genanten Bekenntnißschriften
   verpflichtet werden.

f. Er soll in der Kirche eine rechtgläubige Agende brauchen, und
   daraus auch seine besondern Amthandlungen verrichten.

   9 Ar.

   Die übrigen Beamten der Gemeinde


   Der Kichenrath soll, bei der zeitweiligen (gernügen) Gliederzahl
   der Gemeinde, bestehen, nebst dem Prediger, aus einem Aeltesten
   2 Vorstehern und 3 Trosties, welche alle zwei Jahre gewählt, und
   zwar so, daß die eine Hälfte dieses die andere nächstes Jahr abgeht
   und ihre Stelle mit Neuerwählten besetzt wird, von welchen aber
   keiner über 4 Jahre im nämlichen Amte dienen soll.
a. Es sollen Leute gewählt werden, die ihren Glauben durch ein from-
   mes Leben beweißen, und auch ein gutes Zeugniß haben gegen die
   so dräußen sind.

   10 Ar.

   Von den besonderte Pflichten des Altesten

   Er hat über das geistliche Wohl der Gemeinde über Zucht und
   Lehre zu wachen und dem Prediger beizustehen in der Kran-
   kenpflege, z.B. bei langwiehrigen Krankheiten, wenn die
   Hausleute nicht im Stande sind, die Nachtwachen zu vollziehen
   oder bei drückender Armuth, oder sonstigen Werken der Lie-
   be die nöthig erscheinen, so hat der Älsteste darauf zu sehen
   wie dieser oder jener Noth abgeholfen werden könne, er-
   sterer durch Bestellung solcher Leute die wachen letzterer durch
   ein Gesuch an die Gemeinde um Abhulfe. Besonders soll
   auch er mit guten Beispiel vorangehen.

a. Er soll darauf sehen, daß die Kinder fleißig in die Schu-
   le geschickt und vom Prediger oder Schullehrer recht unterrichtet
   werden

   11 Ar.

   Die Pflichten der Vorsteher

   Sie haben die Gemeindekasse zu verwalten und alljährlich zur festgesetzten
   Zeit vor der Gemeinde Rechnung abzulegen.

Contemporay German Version

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e. Er soll von einem rechtgläubigen Prediger ordiniert oder eingeführt und auf
   die in Artikel 3 genannten Bekenntnisschriften verpflichtet werden.

f. Er soll in der Kirche eine rechtgläubige Agende verwenden, und daraus auch
   seine besonderen Amtshandlungen verrichten.

   9 Ar.

   Die übrigen Beamten der Gemeinde

   Der Kirchenrat soll bei der derzeitigen (genügenden) Gliederzahl der Gemeinde
   bestehen, neben dem Prediger, aus einem Ältesten, 2 Vorstehern und 3 Beiständen,
   welche alle zwei Jahre gewählt werden, und zwar so, dass die eine Hälfte dieses
   Jahr, die andere nächstes Jahr ausscheidet und ihre Stelle mit Neugewählten
   besetzt wird, von welchen aber keiner länger als 4 Jahre im selben Amt dienen soll.
a. Es sollen Leute gewählt werden, die ihren Glauben durch ein frommes Leben beweisen
   und auch ein gutes Zeugnis haben gegenüber denen, die draußen sind.

   10 Ar.

   Von den besonderen Pflichten des Ältesten

   Er hat über das geistliche Wohl der Gemeinde, über Zucht und Lehre zu wachen
   und dem Prediger beizustehen in der Krankenpflege, z. B. bei langwierigen
   Krankheiten, wenn die Hausleute nicht imstande sind, die Nachtwachen zu
   vollziehen, oder bei drückender Armut oder sonstigen Werken der Liebe, die
   nötig erscheinen. So hat der Älteste darauf zu sehen, wie dieser oder jener Not
   abgeholfen werden könne: ersterer durch Bestellung solcher Leute, die wachen,
   letzterer durch ein Gesuch an die Gemeinde um Abhilfe. Besonders soll auch er
   mit gutem Beispiel vorangehen.

a. Er soll darauf sehen, dass die Kinder fleißig in die Schule geschickt und vom
   Prediger oder Schullehrer recht unterrichtet werden.

   11 Ar.

   Die Pflichten der Vorsteher

   Sie haben die Gemeindekasse zu verwalten und alljährlich zur festgesetzten
   Zeit vor der Gemeinde Rechnung abzulegen.

English Translation

Conclusion of Article 8: Of Preachers

  1. He shall be ordained or introduced by an orthodox preacher and committed to the confessional writings mentioned in Article 3.

  2. He shall use an orthodox agenda in the church and also perform his special official acts from it.

9th Article: The Other Officers of the Parish

The Church Council shall, given the temporary (sufficient) number of congregational members, consist, in addition to the preacher, of one Elder, two Directors/Leaders, and three 'Trosties,' who are all elected every two years, specifically so that one half retires this year, and the other half next year, and their positions are filled with newly elected individuals; however, none of whom shall serve in the same office for more than 4 years. People shall be elected who prove their faith through a devout life, and also have a good testimony among those who are outside.

10th Article: Concerning the Particular Duties of the Elder

He is to watch over the spiritual well-being of the congregation, over discipline and doctrine, and to assist the pastor in the care of the sick, for example in cases of prolonged illness when the household members are not in a position to keep night watch, or in times of pressing poverty or other works of mercy that seem necessary. The elder shall see how this or that need might be met: the former by appointing people to keep watch, the latter by submitting a request to the congregation for assistance. Above all, he should lead by good example.

  1. He shall see to it that the children are diligently sent to school and properly instructed by the pastor or the schoolteacher.

11th Article: The Duties of the Stewards

They are to manage the congregational treasury and, each year at the appointed time, give an account before the congregation.