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Conservatively Transliterated Version
| The first phrase, der Gemeinde können nur im Auftrage derselben handeln, is a continuation of the last sentence from Article 6 that begins at the bottom of the previous page. |
der Gemeinde können nur im Auftrage derselben handeln
7. Ar.
Ausschluß, Austritt aus oder Trennung von der Gemeinde
Wenn irgendein Gemeindeglied nach fruchtloser Ermahnung und Anwendung der in
Matthäus 18 vorgeschriebenen Stufen (wo solche möglich sind) von der Gemeinde
ausgeschlossen wird, so wird es aller Rechte eines Gemeindegliedes und eines
jeglichen Besitzthums der Gemeinde als solcher verlustig, so lange dasselbe
nicht wieder in die Gemeinde aufgenommen ist.
a. Dasselbe gilt auch denjenigen Gemeindegliedern, welche freiwillig aus dem
Gemeindeverband heraustreten oder ihren Austritt durch ihren Weggang bewirken,
wenn sie ihre Verbindung mit der Gemeinde dadurch aufheben.
b. Und sollte, was Gott verhüten wolle, Streit entstehen dergestalt, daß ein Teil
der Gemeinde das Bekenntniß und den Namen der Gemeinde und Kirche fahren ließe
und eine andere Benennung annehmen wollte, so bleibt das Eigenthumsrecht und
alle damit verbundenen Vortheile, wie in diesem obigen Artikel angegeben, dem
Häuflein, welches das Bekenntniß und den Namen festhält.
8. Ar. Von Prediger
Es soll kein Prediger angenommen werden, der nicht mit einem anerkannt
rechtgläubigen Consistorium oder Synode hier oder in Deutschland in Verbindung
steht und gute Zeugnisse in Hinsicht seiner wohlbestandenen Prüfung und seines
Lebenswandels von besagten Körpern beibringen kann.
a. Er soll das Wort Gottes rein und lauter predigen und dasselbe nach obigen
Art. 3 genannten Bekenntnißschriften auszulegen.
b. Er soll der Gemeinde mit Leben und Wandel vorleuchten.
c. Er soll die Kinder fleißig in Gottes Wort und dem kleinen lutherischen Katechismus
unterrichten.
d. Er soll den einzelnen Seelen treulich nachgehen und sie nach ihrem Bedürfnis mit
und nach Gottes Wort unterrichten und zur Buße, zum Glauben und zum frommen Leben
ermahnen mit aller Geduld.
Modernized German Version
der Gemeinde können nur im Auftrage derselben handeln
7. Ar.
Ausschluß, Austritt aus oder Trennung von der Gemeinde
Wenn irgendein Gemeindeglied nach fruchtloser Ermahnung und Anwendung der in
Matthäus 18 vorgeschriebenen Stufen (wo solche möglich sind) von der Gemeinde
ausgeschlossen wird, so verliert es alle Rechte eines Gemeindegliedes und
jeglichen Besitz der Gemeinde, solange es nicht wieder in die Gemeinde
aufgenommen ist.
a. Dies gilt auch für die Gemeindeglieder, die freiwillig aus dem
Gemeindeverband austreten oder durch ihren Weggang ihren Austritt bewirken,
wenn sie dadurch ihre Verbindung mit der Gemeinde aufheben.
b. Und sollte – was Gott verhüten wolle – ein Streit entstehen, dergestalt,
dass ein Teil der Gemeinde das Bekenntnis und den Namen der Gemeinde und Kirche
aufgäbe und eine andere Benennung annehmen wollte, so bleibt das Eigentumsrecht
und alle damit verbundenen Vorteile, wie im obigen Artikel angegeben, bei dem
Häuflein, das Bekenntnis und Namen festhält.
8. Ar. Von Prediger
Es soll kein Prediger angenommen werden, der nicht mit einem anerkannt
rechtgläubigen Konsistorium oder einer Synode hier oder in Deutschland
verbunden ist und gute Zeugnisse bezüglich seiner bestandenen Prüfung und
seines Lebenswandels von diesen Körperschaften vorlegen kann.
a. Er soll das Wort Gottes rein und lauter predigen und es gemäß den in Artikel
3 genannten Bekenntnisschriften auslegen.
b. Er soll der Gemeinde mit Leben und Wandel vorleuchten.
c. Er soll die Kinder fleißig in Gottes Wort und dem kleinen lutherischen Katechismus
unterrichten.
d. Er soll den einzelnen Seelen treulich nachgehen und sie nach ihrem Bedürfnis mit
und nach Gottes Wort unterrichten und zur Buße, zum Glauben und zum frommen Leben
ermahnen mit aller Geduld.
English Translation
Concluding Phrase of 6th Article: Authority of the Congregation
…officials of the congregation may act only on its behalf.
7. Article: Expulsion, withdrawal from or separation from the congregation
If any member of the congregation is excluded from the congregation after fruitless admonition and application of the steps prescribed in Matthew 18 (where such are possible), he shall lose all rights of a member of the congregation and all property of the congregation as long as he is not readmitted to the congregation.
-
This also applies to members of the congregation who voluntarily leave the congregation or cause their departure by leaving, if they thereby sever their connection with the congregation.
-
And should - which God forbid - a dispute arise in such a way, that a part of the congregation gives up the confession and the name of the congregation and church and wishes to adopt a different name, then the right of ownership and all associated benefits, as stated in the above article, shall remain with the group that retains the confession and name.
8 Article: Of Preachers
No preacher shall be accepted who is not connected with a recognized orthodox consistory or synod here or in Germany and who can present good testimonies from these bodies regarding his passed examination and his way of life.
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He shall preach the Word of God purely and loudly and interpret it in accordance with the confessional writings mentioned in Article 3.
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He shall be an example to the congregation in life and conduct.
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He shall diligently instruct the children in the Word of God and in the Small Lutheran Catechism.
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He shall faithfully tend to individual souls, instructing them according to their needs with and according to the Word of God, and admonishing them to repentance, to faith, and to a godly life, with all patience.
