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Conservatively Transliterated Version
17. Ar.
Die Kinder sollen, wenn sie die gehörige Reife der Erkentniß erlangt zum
Confirmantenunterricht angenom̅en, wenn dieser beendigt sollen sie öffendlich
vor der Gemeinde geprüft, und wenn sie fähig erfunden confirmirt und zum
Abendmahl zugelaßen werden.
[written in pencil: 18]
Die Ordnung soll jährlich wenigsten einmal vor versamelter Gemeinde
vorgelesen und auf Verlangen näher erklährt und ausgelegt werden.
[written in pencil: 19]
Die Wahl der Gemeindebeamten und die Ablegung der Rechnung
derselben, so alljährtig in der Advendszeit oder vor dem Schluße
des Jahres stattfinden.
[written in pencil: 20]
Unveränderlich sind die Artikel 2. 3. 4. C. 78. 1315. und dieser
20te wieder den Sinn der Ordnung soll nichts bestim̅mt werden
es sei denn die Gemeinde in allen Gliedern dafür. Amen.
Modern German Version
Artikel 17
Die Kinder sollen, wenn sie die gehörige Reife der Erkenntnis erlangt haben,
zum Konfirmandenunterricht angenommen werden. Wenn dieser beendet ist, sollen
sie öffentlich vor der Gemeinde geprüft und, wenn sie fähig erfunden,
konfirmiert und zum Abendmahl zugelassen werden.
[written in pencil: 18]
Die Ordnung soll jährlich mindestens einmal vor versammelter Gemeinde
vorgelesen und auf Verlangen näher erklärt und ausgelegt werden.
[written in pencil: 19]
Die Wahl der Gemeindebeamten und die Ablegung der Rechnung derselben, so
alljährlich in der Adventszeit oder vor dem Schlusse des Jahres stattfinden.
[written in pencil: 20]
Unveränderlich sind die Artikel 2, 3, 4, Absatz C, 7, 8, 13, 15 und dieser
20ste. Wider den Sinn der Ordnung soll nichts bestimmt werden, es sei denn, die
Gemeinde sei in allen Gliedern dafür. Amen.
English Translation
Article 17
The children shall, when they have attained the proper maturity of knowledge, be admitted to confirmation instruction. When this is concluded, they shall be publicly examined before the congregation and, when they are found capable, confirmed and admitted to Holy Communion.
Article 18
The Ordnung (Order/Regulation) shall be read at least once annually before the assembled congregation, and upon request, be explained and interpreted in more detail.
